Ein neuer Gesetzesentwurf zur Umsetzung der umstrittenen EU-Durchsetzungsrichtlinie wurde vom deutschen Bundesjustizministerium vorgelegt. So führt unter anderem der Gesetzentwurf einen Auskunftsanspruch für Rechtsinhaber gegenüber Dritte ein, welche nicht selbst als Rechtsverletzer gelten. Zur Zeit gilt nur ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch des Rechtsinhabers gegen denjenigen, welcher geistiges Eigentum verletzt. Dies wurde vor allem auf Grund von Urheberrecht-Verletzungen im Internet durch Tauschbörsen von der Musikindustrie verlangt. (mehr auf golem.de)