Ein recht interessantes Thema für Webdesigner und Programmierer greifen Lisardo und akadeMix auf. Darin geht um um einen Artikel des Rechtsanwaltes Johannes Richter, welcher auf die gefahren eines Webdesigner hinweist, welcher im Zuge seines Angebotes auch Rechtsberatung für AGBs und Impressum anbietet.
Da der Webdesigner in der Regel kein qualifizierter Anwalt oder eine autorisierte Person ist, dürfte dieser laut Gesetz keine Rechtsberatung anbieten. Im schlimmsten Fall kann dafür ein bußgeld von 5.000,- Euro verhängt werden. Darüber hinaus haftet der Designer auch noch für den erteilten Rat in voller Höhe.
Obwohl von Seiten des Kunden oft erwartet wird, ein fertig geschnürtes Paket zu bekommen, ist es für den Designer klüger, in diesem Punkt auf einen autorisierten Anwalt zu verweisen.
Für einen seriösen Webdesigner sollte dies absolut kein Problem sein, und auch ein seriös agierender Kunde, wird die korrekte Beratung schätzen zu wissen, wie es mir die Praxis tagtäglich beweist.
Ich bin mir in diesem Fall ziemlich sicher, dass wir, auch wenn wir keine vorgefertigtes Impressum bzw. AGB anbieten, trotzdem keinen einzigen Kunden deswegen verloren haben.
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